Ablauf & Kosten

Privatversicherte, SelbstzahlerInnen und gesetzlich Versicherte

Der Weg zur Behandlung und Therapie

Ich behandle vorwiegend Privatversicherte und Selbstzahlende. Auch eine Therapie, bei der die Heilfürsorge die Kosten trägt, ist möglich.


Als Privatpraxis habe ich nicht die Möglichkeit, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Im Einzelfall ist aber eine Therapie über ein vorher bewilligtes Kostenerstattungsverfahren auch für gesetzlich versicherte PatientInnen möglich.


Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (Beamte) übernehmen Therapiekosten meist anteilig bis vollständig, je nach genutztem Versicherungstarif. Ein Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn einer Therapie ist in der Regel erforderlich. Bei SelbstzahlerInnen hingegen entfällt jegliches Antragsverfahren. Die Kosten orientieren sich dennoch an der GOP.

  • SCHRITT 1: Erstgespräch

    Wir lernen uns kennen und klären, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist.

  • SCHRITT 2: Diagnostik

    Vor Beginn der Therapie erfolgt eine ausführliche Abklärung der aktuellen Belastungen.

    Hierfür können Fragenbögen beantwortet und standardisierte Interviews durchgeführt werden.

  • SCHRITT 3: Therapieplanung

    Gemeinsam legen wir Inhalte und Ziele der Therapie fest. 

    Die Dauer einer Therapie ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und wird im Einzelnen besprochen.

  • SCHRITT 4: Therapieverlauf

    Veränderungen brauchen Zeit – und den Mut, sich auf den Prozess einzulassen. Immer wieder und nicht nur zu Beginn einer Therapie. Zusammen wenden wir uns auftauchenden Problemen zu, gerade wenn es phasenweise zu geringeren Fortschritten als erhofft kommt.

Abrechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben:

Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlich Versicherten

Gesetzlich Versicherte können mein Behandlungsangebot unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen über ein Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen - hierfür ist vor Therapiebeginn jedoch eine individuelle Abklärung mit der gesetzlichen Krankenversicherung zwingend erforderlich!

Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?

Es kommt vor, dass gesetzliche Krankenkassen keinen Therapieplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten anbieten können – zumindest nicht in absehbarer Zeit. Wenn Sie aber dringend Hilfe brauchen, kann das natürlich sehr belastend sein.

In solchen Fällen gibt es eine Möglichkeit: das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet: Die Krankenkasse kann die Kosten für eine Therapie in einer privaten Praxis wie meiner übernehmen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich unterstütze Sie gern dabei, diesen Weg zu gehen. Dafür braucht es einige Schritte und Dokumente, die wir gemeinsam besprechen.

Wann kann eine Kostenerstattung möglich sein?

Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen zeitnahe Hilfe zu ermöglichen. Wenn Sie in dieser Zeit keinen freien Platz bei einer kassenzugelassenen Therapeutin oder einem Therapeuten finden, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.


Voraussetzung ist:

  • Sie haben sich bei mehreren TherapeutInnen um einen Platz bemüht.
  • Sie können nachweisen, dass Sie keine rechtzeitige Behandlung bekommen.
  • Eine psychische Erkrankung liegt vor, die behandelt werden muss.

Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren ab?

Damit Sie gut vorbereitet sind, finden Sie hier die wichtigsten Schritte:


1. Therapieanfrage stellen
Kontaktieren Sie bitte mehrere kassenzugelassene PsychotherapeutInnen und dokumentieren Sie die Gespräche (Name, Datum, Wartezeit oder Absage). Am besten fragen Sie bei mindestens drei bis fünf
Praxen nach.


2. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Ein Arzt oder eine Ärztin (z. B. Hausärztin oder Psychiater) muss bestätigen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt und dass Sie dringend eine Therapie brauchen.


3. Kostenerstattungsantrag an Ihre Krankenkasse
Mit den gesammelten Informationen stellen Sie dann schriftlich einen Antrag an Ihre Krankenkasse. Ich unterstütze Sie gern dabei und stelle Ihnen die nötigen Unterlagen zur Verfügung.


4. Beginn der Therapie

Wenn die Krankenkasse zustimmt, kann die Therapie bei mir beginnen.

Kosten Coaching

Coaching dient der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung – es handelt sich dabei nicht um eine heilkundliche Behandlung. Aus diesem Grund übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen keine Kosten für Coaching-Leistungen.

Wenn das Coaching im beruflichen Kontext erfolgt, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Steuerberatung.

Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechne ich 140 € (inkl. MwSt.).

Ich bin für Sie da

Mir ist wichtig, dass Sie die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen – auch wenn der Weg dorthin manchmal etwas bürokratisch erscheint. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, sprechen Sie mich gern an. Ich begleite Sie Schritt für Schritt.

Zusätzliche Hilfe

Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie bietet seit 2018 umfassende Hilfestellung an:

www.kassenwatch.de

"Therapie bedeutet nicht, den Menschen zu verändern, sondern ihm zu helfen, sich selbst zu begegnen."

Irvin Yalom