Wer übernimmt die Kosten einer Behandlung?

Private Krankenversicherungen (PKV)

Abhängig von Ihrem Versicherungstarif werden die Kosten Ihrer Psychotherapie durch einen approbierte psychologische PsychotherapeutIn von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte informieren Sie sich wie viele psychotherapeutische Sprechstunden und/oder probatorische Sitzungen (sogenannte „Kennenlernstunden“) Ihre PKV vor Beginn der eigentlichen Therapie übernimmt.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie ebenfalls meine psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen. Hier entfallen Genehmigunsprozesse sowie bürokratische Hürden. Es erfolgt keine Übermittlung einer Diagnose an Ihre Krankenkasse. Als Honorargrundlage gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Freie Heilfürsorge

Wenn Sie aktiver Bundeswehrsoldat sind und über die Freie Heilfürsorge abgesichert sind, können Sie nach einer Überweisung durch Ihren Truppenarzt einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Weitere Genehmigungen oder Antragsverfahren – wie sie bei gesetzlich Versicherten üblich sind – entfallen. Es genügt die Überweisung im Rahmen des Primärarztmodells der Bundeswehr.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Grundsätzlich kann ich KassenpatientInnen aktuell leider nur über ein durch die gesetzliche Krankenkasse bewilligtes Kostenerstattungsverfahren behandeln.

Ausführliche Informationen zu Kosten und Ablauf finden Sie hier.